Persönliches Budget –
Fragen und Antworten

Persönliches Budget wirft zahlreiche Fragen auf.
proroba beantwortet sie gern. Die häufigsten
Fragen haben unsere Experten in den FAQ zusammengefasst.

Persönliches Budget und die Vorteile

Was ist der Vorteil einer unabhängigen Budgetassistenz?

Eine unabhängige Budgetassistenz ist unparteiisch. Viele Stellen sind von Leistungsträgern abhängig. So können bei der Beratung Interessenskonflikte entstehen. Diese sind bei proroba ausgeschlossen. 

Lohnt sich Persönliches Budget für mich?

Das Persönliche Budget lohnt sich insbesondere, wenn Sie einen hohen Assistenz- und/oder Pflegebedarf haben. Mit Ihrer Persönlichen Assistenz können Sie zum Beispiel ein Leben in den eigenen vier Wänden verwirklichen. Trotz Pflegegrad 5, Pflegegrad 4, Pflegegrad 3, Beatmung oder Intensivpflege. Sie können zu Hause bleiben. In diesem Fall sind Sie nicht gezwungen, in einem Pflegeheim zu leben.

Welche Vorteile bringt mir Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget steht für ein neues Lebensgefühl. Egal ob Pflegegrad 5, Pflegegrad 4, Pflegegrad 3, Beatmung oder Intensivpflege. Es ermöglicht Ihnen ein weitgehend eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben. Da Sie es mitgestalten, ist es passgenau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Sie planen eigenständig Ihren Tagesablauf und lassen sich von Assistenzkräften begleiten. So wie Sie es möchten. Diese haben Sie eingestellt und deren Dienstplan richtet sich ausschließlich nach Ihrem Lebensrhythmus. Sie sind als Budgetnehmer also nicht mehr von der Planung anderer abhängig. Vielmehr sind Sie der Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte. Unabhängig. Selbstbestimmt.

Kann ich von der Geld- wieder in die Sachleistung wechseln?

Ja. Sie können jederzeit aus dem Persönlichen Budget aussteigen. Dieser Schritt muss klar begründet sein, damit Sie wieder in die Sachleistung wechseln. Sie können auch einfach auf eine Weiterbewilligung verzichten und es auslaufen lassen.

Wen kann und darf ich einstellen?

Was Sie benötigen, können Sie selbst am besten beurteilen: Zum einen indem Sie sich für die anfallenden Aufgaben entsprechend qualifizierte Kräfte holen, denen Sie vertrauen. Zum anderen indem Sie bei möglicher Unzufriedenheit die Konsequenzen ziehen. Schriftlich festgelegt ist die Qualitätssicherung in der gemeinsamen Zielvereinbarung. Sie wird zusammen mit Ihnen im Rahmen der Antragsstellung erarbeitet, damit das selbstbestimmte Leben ordnungsgemäß starten kann.

Die Kosten rund um Persönliches Budget

Lohnt sich Persönliches Budget für mich?

Das Persönliche Budget lohnt sich insbesondere, wenn Sie einen hohen Assistenz- und/oder Pflegebedarf haben. Mit Ihrer Persönlichen Assistenz können Sie zum Beispiel ein Leben in den eigenen vier Wänden verwirklichen. Trotz Pflegegrad 5, Pflegegrad 4, Pflegegrad 3, Beatmung oder Intensivpflege. Sie können zu Hause bleiben. In diesem Fall sind Sie nicht gezwungen, in einem Pflegeheim zu leben.

Werden mein privates Einkommen und Vermögen angerechnet?

Eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen kommt nur in seltenen Fällen vor. Konkret muss der Einzelfall darüber entscheiden.

Zusammengefasst: Einige Sozialleistungen werden ohne Anrechnung des Einkommens und Vermögens gewährt.

Das sind z. B. Krankenkassenleistungen, Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, Arbeitsassistenz und heilpädagogische Maßnahmen vor der Einschulung.

Andere Leistungen, wie z. B. Teilhabe am sozialen Leben (Freizeitassistenz) werden einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Das heißt, dass man sich mit seinem Einkommen oberhalb eines Freibetrages mit einem prozentualen Anteil an den Kosten beteiligen muss.

Bei minderjährigen Kindern gilt nicht nur das Einkommen des Kindes, sondern auch das der Eltern oberhalb von Freigrenzen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Natürlich ist die Versorgung / Betreuung eines benachteiligten Kindes aufwendiger. Aber man bezahlt ja auch nicht alles, sondern (bei Pflegegrad 5) 40% des Einkommens oberhalb von Freigrenzen. Je nach Einkommen der Eltern kann das mehr oder weniger als bei einer Heimunterbringung sein.

Das ändert sich, wenn das Kind 18 wird. Dann muss man als Eltern nur noch ca. 32.75 € pro Monat bezahlen. Das benachteiligte Kind hat ja in der Regel kein eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrages.

 

Kostet mich Ihre Budgetassistenz etwas?

Für zahlreiche Mandanten ist diese eine der entscheidenden „Persönliches-Budget-Fragen“.

Nein. Persönliches Budget kostet Sie nicht mehr im Vergleich zu den klassischen Leistungen wie Pflegedienst oder Pflegeheim wenn Ihr Persönliches Budget bewilligt wird. Das wäre eine Benachteiligung gegenüber den Empfängern von Sachleistungen. Die Kosten für eine notwendige Unterstützung werden über das Persönliche Budget von dem Leistungsträger abgerechnet. Es entstehen Ihnen als Antragsteller dadurch also keine persönlichen Mehrkosten oder Einbußen. Auch Ihre Angehörigen werden nicht belangt.

Wichtig: Bis das Persönliche Budget bewilligt ist, gehen wir für Sie in Vorleistung. Erst, wenn der Bescheid zum Persönlichen Budget vorliegt zahlen Sie für unsere Dienstleistung. Diese Kosten sind, wie von uns im Vorfeld kalkuliert, im Persönlichen Budget enthalten.

 

Kann ich von der Geld- wieder in die Sachleistung wechseln?

Ja. Sie können jederzeit aus dem Persönlichen Budget aussteigen. Dieser Schritt muss klar begründet sein, damit Sie wieder in die Sachleistung wechseln. Sie können auch einfach auf eine Weiterbewilligung verzichten und es auslaufen lassen.

Wie wird das Persönliche Budget finanziert?

Persönliches Budget finanziert sich je nach Bedarf über einen oder mehrere Kostenträger. Das sind z.B. die Kranken- oder Pflegekasse, die Landschaftsverbände, die Agentur für Arbeit oder die Stadt.

Wird das Persönliche Budget immer als Geldbetrag ausgezahlt?

Nein. In seltenen Fällen kann es auch in Form von Gutscheinen ausgezahlt werden.

Für wen ist Persönliches Budget

Lohnt sich Persönliches Budget für mich?

Das Persönliche Budget lohnt sich insbesondere, wenn Sie einen hohen Assistenz- und/oder Pflegebedarf haben. Mit Ihrer Persönlichen Assistenz können Sie zum Beispiel ein Leben in den eigenen vier Wänden verwirklichen. Trotz Pflegegrad 5, Pflegegrad 4, Pflegegrad 3, Beatmung oder Intensivpflege. Sie können zu Hause bleiben. In diesem Fall sind Sie nicht gezwungen, in einem Pflegeheim zu leben.

Mein Kind ist behindert. Ist Persönliches Budget auch für Minderjährige geeignet?

Ja. Ob Baby oder älterer Mensch: Persönliches Budget ist altersunabhängig und kann auch für Kinderintensivpflege beansprucht werden. In diesem Fall stellen Sie als Bevollmächtigter den Antrag. Außerdem verwalten Sie das Persönliche Budget. Noch einfacher: Sie können auch uns als Budgetassistenz mit diesen Aufgaben beauftragen, um sich zu entlasten.

Spielt der Grad meiner Behinderung eine Rolle?

Nein. Jeder Mensch mit Behinderung und sogar jeder von einer Behinderung bedrohte Mensch kann laut Sozialgesetzbuch Persönliches Budget beantragen. Es besteht das Recht auf selbstbestimmtes Leben. Egal ob Pflegegrad 5, Pflegegrad 4, Pflegegrad 3, Beatmung oder Intensivpflege. Der festgestellte Grad einer Behinderung entscheidet nicht über den Erhalt des Persönlichen Budgets. 

Was macht die Budgetassistenz proroba beim Persönlichen Budget

Wie beantrage ich Persönliches Budget?

Den Antrag zum Persönlichen Budget stellen Sie bei den Ansprechpartnern der Kosten- und Leistungsträger. Das sind z.B. Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungskassen, Landschaftsverbände, Städte, Unfallversicherungsträger, die Agentur für Arbeit etc. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Leistungsart und den Umständen der Behinderung. Von Fall zu Fall also individuell. Falls Sie bereits Sachleistungen erhalten, ist der Ansprechpartner in der Regel identisch. Der schriftliche Antrag hat keine verbindliche Form. Bei der Antragsstellung kann Ihnen die Budgetassistenz von proroba behilflich sein.

Muss ich Persönliches Budget selbst beantragen und verwalten können?

Nein. Von keinem Antragsteller wird gefordert, das Persönliche Budget selbst zu verwalten. Das gilt auch für die Antragsstellung. Falls Sie aufgrund Ihrer Behinderung (Intensivpflege, Beatmung, etc.) oder anderer Gründe dazu nicht in der Lage sind, kann ein gesetzlicher Vertreter diese Aufgaben übernehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, mit einer unabhängigen Budgetassistenz Hilfe hinzuzuziehen. Diese begleitet und unterstützt Sie in einem gemeinsam festgelegten Rahmen bei Ihrem Weg zum selbstbestimmten Leben. Etwa bei der Antragsstellung und der Verwaltung. Wenn Sie das möchten, übernimmt die proroba assistant die Personalsuche für Sie. Alles aus einer Hand.

Wie läuft die Beratung durch proroba ab?

Zunächst gibt es den telefonischen Erstkontakt. Darin verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Pflege- und Versorgungssituation. Somit können wir den konkreten Hilfebedarf einschätzen. Die Budgetassistenz proroba kann Sie dauerhaft über die Phase der Antragsstellung hinausbegleiten.

Kann ich wiederholt einen Antrag stellen?

Ja. In manchen Fällen ist es gar nicht anders möglich. Zum Beispiel wenn der Antrag abgelehnt wurde oder wenn ein Weiterbewilligungsantrag beziehungsweise Erhöhungsantrag (beispielsweise Änderung Ihres Pflegegrads) nötig ist. Auch das können wir als Budgetassistenz übernehmen.

Was muss ich als Budgetnehmer leisten?

Sie werden sich als Budgetnehmer natürlich tiefgehend mit Ihrer eigenen Versorgungssituation auseinandersetzen. Dennoch soll die Verwaltung des Persönlichen Budgets für Sie möglichst unkompliziert sein. So kann es beispielsweise ausreichen, eine Erklärung über die zweckmäßige Verwendung der Mittel zu unterzeichnen. Konkret wird die Art der Nachweise in der Zielvereinbarung festgelegt. Indem Sie eigene Assistenzkräfte einstellen, übernehmen Sie die Verantwortung als Arbeitgeber. Falls Sie sich das (noch) nicht zutrauen, können wir Ihnen als Budgetassistenz weiterhelfen und Sie u.a. bei der Personalführung unterstützen. Ohne Mehrkosten für Sie. Siehe Kosten.

Was ist der Vorteil einer unabhängigen Budgetassistenz?

Eine unabhängige Budgetassistenz ist unparteiisch. Viele Stellen sind von Leistungsträgern abhängig. So können bei der Beratung Interessenskonflikte entstehen. Diese sind bei proroba ausgeschlossen. 

Ist die Budgethöhe veränderbar?

Ja. Die Budgethöhe steht normalerweise zunächst für ein halbes Jahr fest. Bei persönlichen Veränderungen (Erhöhung des Pflegegrads) können Sie aber eine Erhöhung beantragen. Sollte die Budgethöhe trotz allem unzureichend sein, können Sie Widerspruch einlegen. Dann kommt es zu einer neuen Bedarfsfeststellung. Im Anschluss zur Budgetanpassung.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Kein Problem. Es kann vorkommen, dass ein Antrag zunächst ganz oder teilweise abgelehnt wird. Sie haben dann aber die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dabei kann eine Budgetassistenz wie proroba Sie organisatorisch unterstützen. Für die konkrete rechtliche Beratung sind aber entsprechende Fachanwälte zuständig. Auch hierbei können wir sie unterstützen und den Kontakt herstellen. Letztendlich haben Sie ein Recht auf selbstbestimmtes Leben.

Wie werde ich zum Arbeitgeber?

Mit dem Persönlichen Budget melden Sie Ihren Haushalt als Betriebsstelle bei der Agentur für Arbeit an. Dann erhalten Sie eine Betriebsnummer. Ein Gewerbe müssen Sie nicht anmelden. Ihre Assistenzkräfte können Sie entsprechend der Budgetvorgaben frei aussuchen und einstellen. Bei diesen Vorgängen kann Sie auch eine Budgetassistenz wie wir sie sind unterstützen. Kein Papierkram für Sie. Volle Konzentration auf das selbstbestimmte Leben. Und das, trotz Pflegegrad.

Kann ich auch nach dem Antrag Unterstützung bekommen?

Ja! Die Budgetassistenz proroba steht auch nach der Antragsstellung an Ihrer Seite. Uns ist bewusst, dass die Aufgaben die auf Sie zukommen vielfältig sind. Die Eigenverantwortung als Budgetnehmer und Arbeitgeber ist neu und ungewohnt. Oftmals überfordernd. Es ist nicht jedem Menschen möglich, diese Aufgaben selbst zu übernehmen.

Da wir auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken, können wir Sie optimal unterstützen. Bei der Personalsuche hilft auf Wunsch unsere Tochter, die proroba assistant. Wir, proroba, beraten Sie gerne bei Einstellungsgesprächen und erstellen mit Ihnen zusammen Dienstpläne. Selbstbestimmtes Leben trotz Pflegegrad, Beatmung oder Intensivpflege. Alles aus einer Hand.

Wen kann und darf ich einstellen?

Was Sie benötigen, können Sie selbst am besten beurteilen: Zum einen indem Sie sich für die anfallenden Aufgaben entsprechend qualifizierte Kräfte holen, denen Sie vertrauen. Hier unterstützt gerne unsere proroba assistant.  Zum anderen indem Sie bei möglicher Unzufriedenheit die Konsequenzen ziehen. Schriftlich festgelegt ist die Qualitätssicherung in der gemeinsamen Zielvereinbarung. Sie wird zusammen mit Ihnen im Rahmen der Antragsstellung erarbeitet, damit das selbstbestimmte Leben ordnungsgemäß starten kann.

Sonstiges zum Persönlichen Budget

Muss ich meine Assistenzkräfte anmelden?

Ihre Persönlichen Assistenten melden Sie im Fall einer geringfügigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale an. Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bei der Krankenkasse.

Wie wird mein Bedarf ermittelt?

Persönliches Budget ist ein Geldbetrag. Dieser muss Ihren Bedarf ausreichend decken und orientiert sich an Ihrem individuellen Assistenz- und Hilfebedarf. Bei Pflegestufe 5 ist der Betrag höher als bei Pflegestufe 4. Letzterer ist höher als der bei Pflegestufe 3 usw. Geklärt wird der Bedarf im Rahmen der Bedarfsermittlung und der Budgetkonferenz. Dabei spielen Faktoren wie Ihr Wohnort und die dortigen Kostenverhältnisse mit hinein. In der Praxis gehen die Budgethöhen also entsprechend auseinander.

Sollten Sie noch weitere „Persönliches-Budget-Fragen“ haben, kontaktieren Sie uns gerne.